Navigieren in Oberdiessbach

Energie

Energieberatung Bern-Mittelland

Die unabhängige öffentliche Energieberatung für Private, Unternehmen und Gemeinden.

Förderbeiträge der Gemeinde

Oberdiessbach fördert Massnahmen zur Energieeffizienz. Beitragsberechtigt sind:

a) Ersatz von Elektroheizungen durch Heizungen mit erneuerbarer Energie (ohne Verteilnetz);
b) Thermische Solaranlagen.

Im Weiteren übernimmt die Gemeinde die Pauschalen für die Energieberatung. 

Die Gemeinde richtet 50% der Beiträge gemäss kantonalem Förderprogramm aus. Die kantonale Beitragszusicherung dient als Nachweis für die Ausrichtung des kommunalen Förderbeitrags. Anfragen sind zur richten an die Finanzverwaltung.  

Das gilt es zu beachten

Für Gebäudebesitzerinnen und -besitzer sind nachfolgende Informationen wichtig:

  • Heizungsersatz
    Der Ersatz der Heizung ist immer meldepflichtig. Sofern erneut eine mit fossilen Energieträgern betriebene Heizung eingebaut wird, gelten bei über 20-jährigen Wohngebäuden sowie Verwaltungsgebäuden, Schulen, Verkaufsgebäuden und Restaurants zusätzliche Anforderungen. Die Anforderung kann erfüllt werden, wenn im aktuellen Zustand mindestens die GEAK-Gesamtenergieeffizienz D nachgewiesen wird, ein gültiges Minergie-Zertifikat vorliegt oder eine der zwölf Standardlösung fachgerecht umgesetzt wird.

    Die Meldung des Heizungsersatzes erfolgt über das eBau-Portal des Kantons Bern.
  • Elektroboiler
    Bestehende, zentrale Elektroboiler in Wohnbauten müssen innert 20 Jahren ab Inkrafttreten des revidierten Energiegesetzes (spätestens bis 31.12.2043) ersetzt werden, sofern sie nicht mit mindestens 50 % erneuerbarem, eigenproduzierten Strom betrieben werden.
  • Neubauten
    Der Grenzwert des gewichteten Energiebedarfs wird aufgehoben und durch die gewichtete Gesamtenergieeffizienz abgelöst. Damit ist der gesamte Energieverbrauch des Gebäudes zu berücksichtigen. Gleichzeitig darf die Eigenenergieerzeugung (Elektrizität und/oder Wärme) in Abzug gebracht werden, sofern diese aus erneuerbaren Energien gewonnen werden. Der Grenzwert des Heizwärmebedarfs bleibt bestehen.

Bei Neubauten mit einer anrechenbaren Gebäudefläche von mehr als 300 m2 muss eine Solaranlage installiert werden. Ausserdem gilt eine Ausrüstungspflicht von Parkplätzen mit einer Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge.

Für eine Beratung wenden Sie sich an die öffentliche regionale Energieberatung des Kantons Bern.