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Gemeindeversammlung

Die Stimmberechtigten sind das oberste Organ der Gemeinde (Legislative). Zu den Stimmberechtigten gehören alle urteilsfähigen Schweizerinnen und Schweizer, die seit drei Monaten in der Gemeinde Oberdiessbach wohnhaft sind und das 18. Altersjahr zurückgelegt haben.

Der Gemeinderat lädt die Stimmberechtigten mindestens 2x jährlich zu einer Versammlung ein.

  • im ersten Halbjahr, um die Rechnung zu beschliessen
  • im zweiten Halbjahr, um das Budget der Erfolgsrechnung, die Anlage der obligatorischen sowie den Satz der fakultativen Gemeindesteuern zu beschliessen

Die Traktanden entnehmen Sie jeweils der Publikation im amtlichen Anzeiger sowie der Botschaft zur Gemeindeversammlung, welche im Voraus an alle Haushalte in der Gemeinde Oberdiessbach zugestellt wird.

Bevorstehende Gemeindeversammlungen

Vergangene Gemeindeversammlungen