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Gemeindeversammlung

Ergebnisse

68 von 2755 Stimmberechtigten anwesend. Das entspricht 2,47 %.
20.00 Uhr bis 21.45 Uhr

Traktandenliste

  1. Aufgaben- und Finanzplan 2025-2029. Orientierung und Kenntnisnahme
    Die Versammlung nimmt ohne Wortmeldung Kenntnis.
     
  2. Budget 2025. Genehmigung

    Mit 52 Ja, 2 Nein und 4 Enthaltungen genehmigt.
    Zuvor ist ein Antrag aus der Versammlungsmitte um Streichung der Position Sanierung Bahnhofstrasse aus dem Budget der Investitionsrechnung mit 44 gegen 7 Stimmen abgelehnt worden.

  3. Information über Grossprojekte
     3.1 Arbeits- und Kostenstand Baustellen Primarschulareal und Geissbühlerhaus
     3.2 Anstehende Grossprojekte (Urnengeschäfte)
            a) Sanierung und Umbau Liegenschaft Kirch 5, Bleiken
            b) Sanierung Schloss-Strasse
            c) ARA-Verbindungsleitung Bleiken-Brenzikofen
    Die Versammlung nimmt Kenntnis.
     
  4. Verschiedenes
    - Orientierung über Petition zum Erhalt Schulhaus Bleiken
    - Gerichtsentscheid Überbauung Chriseggle
    - Rückliefertarif 2025 aus PV-Anlagen
    - Einladung zum Neujahrsumtrunk 2025

Aktenauflage

Die Geschäftsunterlagen liegen bis 9. Dezember 2024 in der Gemeindeschreiberei öffentlich auf und sind hier einsehbar.

Beschwerderecht

Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Ver­sammlung schriftlich und begründet beim Regie­rungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen einzureichen (Art. 63ff Verwaltungs­rechtspfle­gegesetz VRPG). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrens­vorschriften ist sofort zu bean­standen (Artikel 49a Ge­meindegesetz GG; Rügepflicht). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.

Teilnahme- und Stimmrecht

Alle in der Gemeinde angemeldeten Schweizerbürgerinnen und Schweizer­bürger, die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben, sind zur Versammlung eingela­den. Stimmberechtigt sind diejenigen, die seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde wohnen.

Protokoll

Das Protokoll liegt vom 19. Dezember 2024 während 30 Tagen in der Gemeindeschreiberei öf­fentlich auf. Während der Auflage kann Einsprache erhoben werden. Der Gemeinderat ent­scheidet über die Einsprachen und genehmigt das Protokoll.

Beachten Sie auch die gemeinderätliche Botschaft zur Gemeindeversammlung.

Der Gemeinderat

 

Veranstaltungsort

Aula Sekundarschule Oberdiessbach
Kirchbühlstrasse 30
3672 Oberdiessbach
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