Gemeindeversammlung
Ergebnisse
68 von 2755 Stimmberechtigten anwesend. Das entspricht 2,47 %.
20.00 Uhr bis 21.45 Uhr
Traktandenliste
- Aufgaben- und Finanzplan 2025-2029. Orientierung und Kenntnisnahme
Die Versammlung nimmt ohne Wortmeldung Kenntnis.
- Budget 2025. Genehmigung
Mit 52 Ja, 2 Nein und 4 Enthaltungen genehmigt.
Zuvor ist ein Antrag aus der Versammlungsmitte um Streichung der Position Sanierung Bahnhofstrasse aus dem Budget der Investitionsrechnung mit 44 gegen 7 Stimmen abgelehnt worden. - Information über Grossprojekte
3.1 Arbeits- und Kostenstand Baustellen Primarschulareal und Geissbühlerhaus
3.2 Anstehende Grossprojekte (Urnengeschäfte)
a) Sanierung und Umbau Liegenschaft Kirch 5, Bleiken
b) Sanierung Schloss-Strasse
c) ARA-Verbindungsleitung Bleiken-Brenzikofen
Die Versammlung nimmt Kenntnis.
- Verschiedenes
- Orientierung über Petition zum Erhalt Schulhaus Bleiken
- Gerichtsentscheid Überbauung Chriseggle
- Rückliefertarif 2025 aus PV-Anlagen
- Einladung zum Neujahrsumtrunk 2025
Aktenauflage
Die Geschäftsunterlagen liegen bis 9. Dezember 2024 in der Gemeindeschreiberei öffentlich auf und sind hier einsehbar.
Beschwerderecht
Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen einzureichen (Art. 63ff Verwaltungsrechtspflegegesetz VRPG). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Artikel 49a Gemeindegesetz GG; Rügepflicht). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.
Teilnahme- und Stimmrecht
Alle in der Gemeinde angemeldeten Schweizerbürgerinnen und Schweizerbürger, die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben, sind zur Versammlung eingeladen. Stimmberechtigt sind diejenigen, die seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde wohnen.
Protokoll
Das Protokoll liegt vom 19. Dezember 2024 während 30 Tagen in der Gemeindeschreiberei öffentlich auf. Während der Auflage kann Einsprache erhoben werden. Der Gemeinderat entscheidet über die Einsprachen und genehmigt das Protokoll.
Beachten Sie auch die gemeinderätliche Botschaft zur Gemeindeversammlung.
Der Gemeinderat
Unterlagen
Veranstaltungsort
Aula Sekundarschule Oberdiessbach
Kirchbühlstrasse 30
3672 Oberdiessbach
Lageplan