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Neue Rechtsform Elektrizitätsversorgung

8.12.2025

Der Gemeinderat hat folgende Personen in den Verwaltungsrat der Elektrizitätsversorgung Oberdiessbach gewählt:

  1. Nadine Portmann, VR-Präsidentin, 4938 Rohrbach, nadine.portmann@ewl.ch 
    Nadine Portmann
    Nadine Portmann
  2. Bettina Gerber, VR-Mitglied, Gemeindevertretung, 3674 Bleiken b. O., bettina.gerber@oberdiessbach.ch
  3. Selina Davatz, VR-Mitglied, 3674 Bleiken b. O.
  4. Sathveekan Kanesh, VR-Mitglied, 3672 Oberdiessbach
  5. Heinz Räz, VR-Mitglied, 3672 Oberdiessbach 

18.5.2025

Abstimmung

Die Stimmberechtigten haben der Ausgliederung der Elektrizitätsversorgung Oberdiessbach mit einem JA-Anteil von über 72 % deutlich zugestimmt. 
Abstimmungsresultat, Botschaft und Anstaltsreglement sind hier einsehbar. 

Der Gemeinderat ist mit dem Beschluss berechtigt, sämtliche für den Vollzug der Übertragung von Rechten und Pflichten erforderlichen rechtsgeschäftlichen Willenserklärungen, Zessionen, Grundbuchanmeldungen usw. abzugeben. 

In einem nächsten Schritt werden die Mitglieder des Verwaltungsrats gewählt. Die öffentlich-rechtliche Anstalt soll per 1.1.2026 handlungsfähig werden. 


16.1.2025

Vorschlag neue Rechtsform 

Die Elektrizitätsversorgung soll per 1. Januar 2026 in eine öffentlich-rechtliche Anstalt umgewandelt und aus der Gemeindeverwaltung und der Gemeinderechnung ausgegliedert werden. 

Präsentation vom 22.1.2025 [pdf, 7.7 MB]

Einladung zum Informationsanlass vom 22.1.2025, 20 Uhr, Aula Sekundarschule

 


 

4.10.2024

Um was geht es?

Die Elektrizitätsversorgung Oberdiessbach (EVO) ist im Ortsteil Oberdiessbach für den Betrieb des Stromverteilnetzes verantwortlich. Sie ist eine unselbstständige öffentlich-rechtliche Anstalt.

Die Elektrizitätswirtschaft sieht sich mit zahlreichen Herausforderungen konfrontiert, wie zum Beispiel den stetig zunehmenden regulatorischen Anforderungen und dem Fachkräftemangel. Zusätzlich wächst der Bedarf an einer flexibleren und effizienteren Betriebsführung. Vor diesem Hintergrund überprüft der Gemeinderat die bisherige Rechtsform.

Wie erfolgt die Prüfung der Rechtsform?

Die Prüfung erfolgt in drei Phasen. Das Projekt umfasst eine Analyse-, Konzept- und Umsetzungsphase. Alle rechtlichen und finanziellen Aspekte der Rechtsformänderung sollen gründlich analysiert und für die Entscheidfindung ausgearbeitet werden.

Projektplan und -phasen

Welche Ergebnisse werden erarbeitet?

Die Ergebnisse des Projekts umfassen die Evaluation und Entwicklung einer neuen Rechtsform für die EVO, die sowohl rechtliche als auch finanzielle Verbesserungen mit sich bringt. Konkret werden die rechtlichen Grundlagen, wie Statuten und Versorgungsreglement und ein detailliertes Finanzmodell erstellt. 

Wer arbeitet im Arbeitsteam mit?

Das Arbeitsteam setzt sich aus Fachleuten der Hanser Consulting AG sowie aus internen Mitgliedern aus Behörde und Gemeindeverwaltung zusammen.

Projektorganisation

Ist die neue Rechtsform bereits bestimmt?

Nein. Die Entscheidung über die neue Rechtsform wird nach Abschluss der Konzeptphase getroffen. Konkret werden zwei Optionen in Betracht gezogen: die öffentlich-rechtlich selbstständige Anstalt und die Aktiengesellschaft.

Soll die EVO veräussert werden?

Nein. Für den Gemeinderat ist die Veräusserung der EVO kein Thema. Mit der Rechtsformänderung sollen die besten Voraussetzungen für das langfristige Aufrechterhalten der gemeindeeigenen Energieversorgung geschaffen werden.  

Wie erfolgen die Information und der Einbezug der Bevölkerung?

Für den Gemeinderat ist es wichtig, offen und transparent zu informieren.

Ende Januar 2025 ist ein Informationsanlass geplant, bei dem die Bevölkerung und das Gewerbe orientiert und zum aktiven Austausch eingeladen werden. Zusätzlich werden die Ortsparteien in den Prozess einbezogen.

Gemeinderat Oberdiessbach