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Die Gemeindeversammlung entscheidet über die Verkehrsprojekte

Das Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland hat den Antrag auf Durchführung einer Urnenabstimmung am 26. März 2024 abgelehnt. Gestützt auf das Wahl- und Abstimmungsreglement der Gemeinde ist für das Sachgeschäft die Gemeindeversammlung zuständig. Es sei kein hinreichender Grund vorhanden, der eine Ausnahme von dieser Bestimmung gestatte.

Der Gemeinderat wird die zwei Verkehrsprojekte darum den Stimmberechtigten an der ordentlichen Gemeindeversammlung vom 10. Juni 2024 zum Beschluss unterbreiten.

Die Stimmberechtigten werden, wie bereits früher mitgeteilt, zum kantonalen Projekt über die Sanierung der Ortsdurchfahrt konsultativ befragt und entscheiden im Grundsatz über die Weiterverfolgung des Gemeindeprojekts zur Verkehrsberuhigung des Dorfkerns.

Die Botschaft des Gemeinderats wird am 15. Mai 2024 auf der Website veröffentlicht und anschliessend in alle Haushalte verschickt.

Der Gemeinderat