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Zurückschneiden von Hecken, Bäumen und Sträuchern

Helfen Sie mit, die Verkehrssicherheit zu erhöhen!

Während des Strassenunterhalts wird immer wieder festgestellt, dass diverse Hecken bzw. Sträucher oder Bäume zu weit in den Strassen- bzw. Wegraum hineinragen. Diese Bäume, Sträucher und Anpflanzungen gefährden die Verkehrsteilnehmer, aber auch Kinder und Erwachsene, die aus verdeckten Standorten unvermittelt auf die Strasse treten. Um Verkehrsgefährdungen zu verhindern, schreibt das Strassengesetz vom 4. Juni 2008 sowie die Strassenverordnung vom 29. Oktober 2008 unter anderem vor:

Hecken, Sträucher, landwirtschaftliche Kulturen und nicht hochstämmige Bäume müssen seitlich mindestens 50 cm Abstand vom Fahrbahnrand haben. Überhängende Äste dürfen nicht in den über der Strasse freizuhaltenden Luftraum von 4,50 m Höhe hineinragen; über Geh- und Radwegen muss mindestens eine Höhe von 2.50 m freigehalten werden (vgl. Abbildung).

Grafik mit Ausmass für Fahrbahn und Trottoir

Die Wirkung der Strassenbeleuchtung darf nicht beeinträchtigt werden.

Bei gefährlichen Strassenstellen entlang öffentlicher Strassen und entlang von Radrouten, insbesondere bei Kurven, Einmündungen, Kreuzungen, Bahnübergängen, dürfen höherwachsende Bepflanzungen aller Art, inkl. Geäste, die Verkehrsübersicht nicht beeinträchtigen, weshalb ein je nach den örtlichen Verhältnissen ausreichender Seitenbereich freizuhalten ist.

Nicht genügend geschützte Stacheldrahtzäune müssen einen Abstand von 2 m von der Grenze des öffentlichen Verkehrsraumes aufweisen.

Die Strassenanstösser werden gebeten, Äste und andere Bepflanzungen bis zum 30. Oktober 2026 und im Verlaufe des Jahres nötigenfalls erneut auf das vorgeschriebene Lichtmass zurückzuschneiden. Damit leisten Sie einen wichtigen Beitrag für die Verkehrssicherheit!

Strassenanstösser sind verpflichtet, Äste und Bepflanzungen regelmässig auf das vorgeschriebene Lichtmass zurückzuschneiden. 

Im Weiteren weisen wir darauf hin, dass bei gefährlichen, unübersichtlichen Strassenstellen Bäume, Grünhecken, Sträucher, gärtnerische und landwirtschaftliche Kulturen (z. B. Mais, Getreidearten) in einem genügend grossen Abstand gegenüber der Fahrbahn anzupflanzen sind, damit nicht ein Zurückschneiden bzw. ein vorzeitiges Mähen erfolgen muss.

Grundeigentümer entlang von Gemeindestrassen haben Bäume und grössere Äste, welche dem Wind und den Witterungseinflüssen nicht genügend Widerstand leisten und auf die Verkehrsfläche stürzen können, rechtzeitig zu beseitigen. Sie haben die Verkehrsfläche von heruntergefallenem Reisig und Blattwerk zu reinigen.

Nicht vorschriftsgemäss zurückgeschnittene Bepflanzungen werden durch die Gemeinde auf Kosten des pflichtigen Grundeigentümers zurückgeschnitten.

Neophyten

Was sind invasive Neophyten?
Invasive Neophyten sind gebietsfremde Arten, welche eingeführt oder unabsichtlich eingeschleppt wurden und die sich teilweise rasant ausbreiten und so die einheimischen Arten verändern. Invasive Neophyten können - je nach Art - für Menschen und Tiere giftig sein, Hautreizungen und Verbrennungen verursachen oder Allergien und Atembeschwerden auslösen. Durch ihre grossflächige und dominante Ausbreitung verdrängen sie nicht nur einheimische Pflanzen, sondern auch zahlreiche Tierarten und gefährden somit die biologische Vielfalt in unserer wunderschönen Natur. Ebenfalls können die starken und tiefen Wurzeln gewisser invasiver Neophyten Strassen, Gleise und sogar Gebäude massiv beschädigen und überwuchern. Sie können Schaden in der Landwirtschaft anrichten und teilweise die Bodenerosion fördern.

Das können Sie gegen invasive Neophyten tun:

  • Achten Sie beim Pflanzenkauf darauf, dass Sie unproblematische Arten wählen. Pflanzen Sie anstelle gebietsfremder Arten einheimische Blumen, Sträucher oder Bäume. Fragen Sie zur Sicherheit beim Verkaufspersonal nach
  • Kontrollieren Sie Ihren Garten regelmässig sorgfältig und entfernen Sie Problempflanzen
  • Reissen Sie Ableger, Schösslinge und Jungpflanzen regelmässig aus
  • Entsorgen Sie geschnittene und ausgegrabene Pflanzen in separaten Containern bei der Familie Bläuer, Lindenstrasse 20, Oberdiessbach
  • Transportieren Sie Samen, Früchte und Wurzelteile in einem Sack, damit diese sich unterwegs nicht weiterverbreiten

 

Kommission Tiefbau und Betriebe