Schulwegentschädigung für lange Schulwege und gymnasialen Unterricht
Eltern und Erziehungsberechtigte können für Kinder mit einem langen Schulweg eine Schulwegentschädigung bei der Gemeinde beantragen. Ob der ordentliche Schulweg zumutbar ist, wird anhand des Reglements über den Transport von Schülerinnen und Schülern vom 8.12.2025 der Gemeinde Oberdiessbach [pdf, 595 KB] geprüft.
Kann ein Schulkind wegen unzumutbarem Schulweg über die Mittagszeit nicht nach Hause zurückkehren, übernimmt die Gemeinde die Kosten der Betreuung sowie die Hälfte der Verpflegungskosten innerhalb des Tagesschulbetriebs.
Entschädigungen werden jährlich ausgerichtet und müssen jeweils neu beantragt werden. Gesuche können formlos an die Gemeindeverwaltung erfolgen.
Besuchen Schülerinnen und Schüler den gymnasialen Unterricht des 9. Schuljahres (GYM1) übernimmt die Gemeinde 75 % der Kosten für das günstigste ÖV-Abonnement zum nächstgelegenen Gymnasium. Der Beitrag wird ausgerichtet, sobald die Schulbestätigung und die Quittung für das ÖV-Abonnement bei der Gemeindeverwaltung eingereicht werden.
Schulkommission für Primarstufe/Sek I