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Hundetaxe 2026

Das Gebührenreglement der Einwohnergemeinde Oberdiessbach vom 8. Dezember 2025 bildet die Grundlage für die Erhebung der Hundetaxe. Taxpflichtig sind alle Hundehalter/-innen, die am 1. August 2026 in Oberdiessbach Wohnsitz haben und ihr Hund älter ist als sechs Monate. Die Abgabe beträgt CHF 60.00 pro Hund. Die Hundehalter/-innen erhalten im August 2026 eine Rechnung.

Wir bitten Sie, Änderungen (neuer Hund, Todesfall oder Weitergabe Hund) bis spätestens Freitag, 7. August 2026 der Finanzverwaltung zu melden. Es sind auch Hunde anzumelden, welche am Stichtag das Mindestalter für die Hundetaxe 2026 noch nicht erreicht haben.

Alle in der Schweiz lebenden Hunde müssen mit einem nummerierten Mikrochip gekennzeichnet und in der Amicus-Tierdatenbank registriert sein. Aus diesem Grund verzichten wir darauf, Kontrollmarken abzugeben. Die Meldepflicht der Hundehalter/-innen gegenüber der Gemeinde bleibt jedoch bestehen.

Widerhandlungen gegen die Tax- und Meldepflicht können mit einer Busse geahndet werden.

Hundehalter/-innen haben zudem sämtliche Mutationen bei AMICUS (www.amicus.ch oder 0848 777 100) direkt zu melden.

Bei Fragen wenden Sie sich an:
finanzverwaltung@oberdiessbach.ch oder 031 770 27 37

Finanzverwaltung Oberdiessbach