Ganzer Kanton Bern: Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe, generelles Feuerwerksverbot
Wegen der anhaltenden Trockenheit und der neuen Hitzewelle kommende Woche gilt das Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe (Mindestabstand 50 Meter) ab sofort für den ganzen Kanton Bern. Zudem ist das Zünden von Feuerwerkskörpern (inkl. Kleinst-Knallkörpern) und Raketen sowie anderen pyrotechnischen Gegenständen auf dem ganzen Kantonsgebiet generell verboten, also auch ausserhalb der Feuerverbotszone. Ebenfalls ist das Steigenlassen von Himmelslaternen und das Anzünden von Höhenfeuern untersagt.
Ausserhalb der Verbotszonen darf Feuer nur in fest eingerichteten Feuerstellen und mit grösster Vorsicht entfacht werden. Alle Feuer sind immer zu beobachten und Funkenwurf sofort zu löschen. Bei Wind ist ganz darauf zu verzichten.
Die Situation wird am 6. August 2026 neu beurteilt.
Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland
