Aufhebung Energieförderungsrichtlinien
Aufhebung Gemeindeerlass
Gestützt auf den Beschluss des Gemeinderates vom 4.3.2026 treten die gemeinderätlichen Richtlinien über die finanzielle Förderung von Massnahmen zur Energieeffizienz und Nutzung erneuerbarer Energien [pdf, 41 KB] vom 19.12.2018 rückwirkend per 31.12.2025 ausser Kraft.
Vorhaben für den Ersatz von Elektroheizungen oder thermische Solaranlagen, die vor dem 1.1.2026 für die kantonale Förderung angemeldet wurden, bleiben für die Gemeindeförderung berechtigt. Anmeldungen sind bis 30. April 2026 an die Gemeindeverwaltung zu richten.
Der Gemeinderat