Gemeindeversammlung
Traktandenliste
- Jahresrechnung 2023 der Gemeinde Oberdiessbach. Genehmigung und Kenntnisnahme Nachkredite
- Verkehr. Sanierung Ortsdurchfahrt Oberdiessbach und Verkehrsberuhigung Dorfkern. Konsultativabstimmung und Grundsatzentscheid
- Verschiedenes
Aktenauflage
Die Geschäftsunterlagen liegen bis 10. Juni 2024 in der Gemeindeschreiberei öffentlich auf und sind auf der Gemeindewebsite einsehbar.
Beschwerderecht
Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen einzureichen (Art. 63ff Verwaltungsrechtspflegegesetz VRPG). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Artikel 49a Gemeindegesetz GG; Rügepflicht). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.
Teilnahme- und Stimmrecht
Alle in der Gemeinde angemeldeten Schweizerbürgerinnen und Schweizerbürger, die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben, sind zur Versammlung eingeladen. Stimmberechtigt sind diejenigen, die seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde wohnen.
Protokoll
Das Protokoll liegt vom 20. Juni 2024 während 30 Tagen in der Gemeindeschreiberei öffentlich auf. Während der Auflage kann Einsprache erhoben werden. Der Gemeinderat entscheidet über die Einsprachen und genehmigt das Protokoll.
Beachten Sie auch die gemeinderätliche Botschaft zur Gemeindeversammlung.
Der Gemeinderat
Unterlagen
Veranstaltungsort
Turnhalle Sekundarschule
Kirchbühlstrasse 30
3672 Oberdiessbach
Lageplan