Massnahmen zur besonderen Förderung
Integration ist eine Aufgabe aller an der Schule beteiligten Personen. Es gibt zwei verschiedene Bereiche mit Unterstützungsangeboten:
Massnahmen zur besonderen Förderung
- Individuelle Lernziele (rILZ, eILZ)
- Zweijährige Einschulung ES
- Deutsch als Zweitsprache DAZ
- Begabtenförderung BF
- Integration von Schülerinnen und Schülern mit Behinderung
Die Massnahmen zur besonderen Förderung sind Schullaufbahnentscheide, die von der Schulleitung bewilligt werden.