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Integration von Schüler:innen mit Behinderungen

Jedes Integrationsvorhaben von Schülerinnen und Schülern mit besonderen Bildungsbedürfnissen muss individuell betrachtet und beurteilt werden. 

Das aktive Mitmachen und das Teilhaben am Geschehen einer Klasse der Regelschule erfordert von der integrierten Schülerin oder dem integrierten Schüler bestimmte Voraussetzungen: So ist die Abklärung, bzw. der Einschätzung der psychischen und physischen Ressourcen grosses Gewicht beizumessen. Zudem erfordert die Integration einer Schülerin oder eines Schülers mit einer Behinderung eine passende Klassensituation. Es muss gewährleistet sein, dass neben der sozialen und emotionalen Integration auch der individuelle Bildungsanspruch der integrierten Schülerin oder des integrierten Schülers erfüllt wird.

Die integrative Schulung fordert von allen Beteiligten eine bejahende, positive Haltung, ein hohes Engagement sowie Kreativität und Flexibilität.

(Integrative Schulung von Kindern und Jugendlichen mit Behinderung mit erhöhtem Bedarf im Kindergarten und der Volksschule des Kantons Bern, Wegleitung 2009)