Aus der Gemeindeversammlung

Sitzung vom 13.06.2022

Datum:
Uhrzeit:20.00 Uhr
Ort:Aula Sekundarschule Oberdiessbach

Traktandenliste

Botschaft

Protokoll

Beschlüsse

Kurzbericht über die Gemeindeversammlung
Montag, 13. Juni 2022
Aula Sekundarschule Oberdiessbach

51 Stimmberechtigte anwesend (1,9%)

1. Jahresrechnung 2021: Mit einer Enthaltung und ohne Gegenstimme genehmigt.
2. Panoramaweg, Genehmigung Verpflichtungskredit: Einstimmig genehmigt.

Traktanden

1.Jahresrechnung 2021 der Gemeinde Oberdiessbach. Genehmigung und Kenntnisnahme Nachkredite
Finanzbericht 2021 mit JahresrechnungPDF 4 MB
Anhang zur Jahresrechnung 2021PDF 20 MB
 
2.Panoramaweg. Genehmigung Verpflichtungskredit für die Strassensanierung
Strassensanierung WestPDF 1 MB
Strassensanierung OstPDF 1 MB
Werkleitungen WestPDF 1 MB
Werkleitungen OstPDF 1 MB
NormalprofilPDF 393 KB
 
3.Verschiedenes
 
Aktenauflage
Die Geschäftsunterlagen liegen bis 13. Juni 2022 in der Gemeindeschreiberei öffentlich auf und sind auf der Gemeindewebsite einsehbar.

Beschwerderecht
Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen einzureichen (Art. 63ff Verwaltungsrechtspflegegesetz VRPG). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Artikel 49a Gemeindegesetz GG; Rügepflicht). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.

Teilnahme- und Stimmrecht
Alle in der Gemeinde angemeldeten Schweizerbürgerinnen und Schweizerbürger, die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben, sind zur Versammlung eingeladen. Stimmberechtigt sind diejenigen, die seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde wohnen.

Protokoll
Das Protokoll liegt vom 23. Juni 2022 während 30 Tagen in der Gemeindeschreiberei öffentlich auf. Während der Auflage kann Einsprache erhoben werden. Der Gemeinderat entscheidet über die Einsprachen und genehmigt das Protokoll.
Beachten Sie auch die gemeinderätliche Botschaft zur Gemeindeversammlung.

Der Gemeinderat

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