Aus der Gemeindeversammlung

Sitzung vom 17.06.2019

Datum:
Uhrzeit:20.00 Uhr
Ort:Aula Sekundarschule Oberdiessbach

Botschaft

Protokoll

Beschlüsse

Kurzbericht über die Gemeindeversammlung
Montag, 17. Juni 2019, 20.00 Uhr
in der Aula Sekundarschule Oberdiessbach

Traktandenliste
  1. Jahresrechnung 2018 der Gemeinde Oberdiessbach.
    Genehmigung und Kenntnisnahme Nachkredite   
    Genehmigt
  2. Sanierung Haubenstrasse. Genehmigung Verpflichtungskredit   
    Genehmigt
  3. Verschiedenes    
Die 56 anwesenden Stimmberechtigten (2,7 %) haben die beiden Beschluss-Geschäfte jeweils einstimmig genehmigt. Aus der Versammlungsmitte sind keine Anträge eingegangen.

Schluss der Versammlung um 20.50 Uhr.

Traktanden

1.Jahresrechnung 2018 der Gemeinde Oberdiessbach. Genehmigung und Kenntnisnahme Nachkredite
Jahresrechnung 2018 (Seiten 1 bis 40)PDF 14 MB
Jahresrechnung 2018 (Seiten 41 bis 69)PDF 8 MB
Jahresrechnung 2018 (Seiten 70 bis 130)PDF 20 MB
 
2.Sanierung Haubenstrasse. Genehmigung Verpflichtungskredit
Haubenstrasse (1): Situation 1:200PDF 1 MB
Haubenstrasse (2): Situation 1:200PDF 1'004 KB
Haubenstrasse (3): Situation 1:200PDF 1 MB
Haubenstrasse Werkleitungen (1): 1:200PDF 2 MB
Haubenstrasse Werkleitungen (2): 1:200PDF 2 MB
Haubenstrasse Werkleitungen (3): 1:200PDF 2 MB
 
3.Verschiedenes
 

Aktenauflage
Die Geschäftsunterlagen liegen bis 17. Juni 2019 in der Gemeindeschreiberei öffentlich auf.

Beschwerderecht
Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen einzureichen (Art. 63ff Verwaltungsrechtspflegegesetz VRPG). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Artikel 49a Gemeindegesetz GG; Rügepflicht). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.

Teilnahme- und Stimmrecht
Alle in der Gemeinde angemeldeten Schweizerbürgerinnen und Schweizerbürger, die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben, sind zur Versammlung eingeladen. Stimmberechtigt sind diejenigen, die seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde wohnen.

Protokoll
Das Protokoll liegt vom 27. Juni 2019 während 30 Tagen in der Gemeindeschreiberei öffentlich auf. Während der Auflage kann Einsprache erhoben werden. Der Gemeinderat entscheidet über die Einsprachen und genehmigt das Protokoll.

Beachten Sie auch die gemeinderätliche Botschaft zur Gemeindeversammlung.

Der Gemeinderat

Alle Sitzungen durchsuchen