Aus der Gemeindeversammlung

Sitzung vom 10.12.2018

Datum:
Uhrzeit:20.00 Uhr
Ort:Aula Sekundarschule Oberdiessbach

Traktandenliste

Botschaft

Protokoll

Beschlüsse

Kurzbericht über die Gemeindeversammlung

Traktandenliste
1. Finanzplan 2019-23. Kenntnisnahme
Kenntnisnahme
2. Budget 2019. Genehmigung Genehmigt
3. Personal. Stellenaufstockung zu Gunsten des Regionalen Sozialdienstes. Genehmigung Genehmigt
4.   Verschiedenes  

Die 70 anwesenden Stimmberechtigten (2,7 %) haben die beiden Beschluss-Geschäfte jeweils mit grossem Mehr genehmigt.

Im Traktandum 4 wurde aus der Versammlungsmitte eingebracht, folgenden Antrag erheblich zu erklären: „Eröffnung eines neuen Kindergartens in Oberdiessbach. Der Gemeinderat von Oberdiessbach traktandiert auf die nächste Gemeindeversammlung das Konzept beinhaltend die Standortwahl, die Ausführungspläne und die Gesamtkostenübersicht für die Eröffnung eines neuen Kindergartens in Oberdiessbach. Die Eltern sollen die Wahlfreiheit haben, ihr Kind im Kindergarten in Oberdiessbach oder in der Basisstufe in Bleiken einzuschulen.“ Die Versammlung lehnte den Antrag mit 61 zu 7 Stimmen ab.

Um 21.40 Uhr schloss der Präsident die Versammlung und lud die Teilnehmerinnen und Teilnehmer zum Umtrunk im Schloss Oberdiessbach ein.

Traktanden

1.Finanzplan 2019-23. Kenntnisnahme
Finanzplan 2019-2023PDF 10 MB
 
2.Budget 2019. GenehmigungPDF 8 MB
Budget 2019 - ErfolgsrechnungPDF 8 MB
Budget 2019 - InvestitionsrechnungPDF 2 MB
 
3.Personal. Stellenaufstockung zu Gunsten des Regionalen Sozialdienstes. Genehmigung
 
4.Verschiedenes
 
Aktenauflage
Die Geschäftsunterlagen liegen bis 10. Dezember 2018 in der Gemeindeschreiberei öffentlich auf.

Beschwerderecht
Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen einzureichen (Art. 63ff Verwaltungsrechtspflegegesetz VRPG). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Artikel 49a Gemeindegesetz GG; Rügepflicht). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.

Teilnahme- und Stimmrecht
Alle in der Gemeinde angemeldeten Schweizerbürgerinnen und Schweizerbürger, die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben, sind zur Versammlung eingeladen. Stimmberechtigt sind diejenigen, die seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde wohnen.

Protokoll
Das Protokoll liegt vom 20. Dezember 2018 während 30 Tagen in der Gemeindeschreiberei öffentlich auf und wird gleichzeitig auf der Gemeindewebsite aufgeschaltet. Während der Auflage kann Einsprache erhoben werden. Der Gemeinderat entscheidet über die Einsprachen und genehmigt das Protokoll.

Beachten Sie auch die gemeinderätliche Botschaft zur Gemeindeversammlung.

Der Gemeinderat

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