Aus der Gemeindeversammlung

Sitzung vom 18.06.2018

Datum:
Uhrzeit:20.00 Uhr
Ort:Aula Sekundarschule Oberdiessbach

Traktandenliste

Botschaft

Protokoll

Beschlüsse

Kurzbericht über die Gemeindeversammlung
Montag, 18. Juni 2018, 20.00 Uhr
in der Aula Sekundarschule Oberdiessbach

Geschäfte
  1. Jahresrechnung 2017 der Gemeinde Oberdiessbach. Genehmigung und Kenntnisnahme Nachkredite
    Genehmigt
  2. Teilrevision Ortsplanung Oberdiessbach. Genehmigung   
    Genehmigt
  3. Verschiedenes    
Die Jahresrechnung wie auch die Teilrevision der Ortsplanung sind vom Gemeinderat ausführlich erläutert worden. Die 55 anwesenden Stimmberechtigten (2,1 %) haben die beiden Geschäfte diskussionslos genehmigt. Bereits um 21.20 Uhr konnte der Präsident die Versammlung schliessen.

Traktanden

1.Jahresrechnung 2017 der Gemeinde Oberdiessbach. Genehmigung und Kenntnisnahme Nachkredite
Jahresrechnung 2017 (Seiten 1 bis 39)PDF 14 MB
Jahresrechnung 2017 (Seiten 40 bis 125)PDF 13 MB
 
2.Teilrevision Ortsplanung Oberdiessbach. Genehmigung
VorprüfungsberichtPDF 6 MB
ErläuterungsberichtPDF 13 MB
GemeindebaureglementPDF 1'013 KB
Zonenplan Landschaft und Naturgefahren GesamtplanPDF 3 MB
Zonenplan Siedlung LupenPDF 1 MB
Zonenplan Siedlung GesamtplanPDF 2 MB
 
3.Verschiedenes
 
Aktenauflage
Die Geschäftsunterlagen liegen bis 18. Juni 2018 in der Gemeindeschreiberei öffentlich auf.

Beschwerderecht
Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen einzureichen (Art. 63ff Verwaltungsrechtspflegegesetz VRPG). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Artikel 49a Gemeindegesetz GG; Rügepflicht). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.

Teilnahme- und Stimmrecht
Alle in der Gemeinde angemeldeten Schweizerbürgerinnen und Schweizer¬bürger, die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben, sind zur Versammlung eingela¬den. Stimmberechtigt sind diejenigen, die seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde wohnen.

Protokoll
Das Protokoll liegt vom 28. Juni 2018 während 30 Tagen in der Gemeindeschreiberei öffentlich auf. Während der Auflage kann Einsprache erhoben werden. Der Gemeinderat entscheidet über die Einsprachen und genehmigt das Protokoll.

Beachten Sie auch die gemeinderätliche Botschaft zur Gemeindeversammlung.

Der Gemeinderat

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