Aus der Gemeindeversammlung

Sitzung vom 11.12.2017

Datum:
Uhrzeit:20.00 Uhr
Ort:Aula Sekundarschule Oberdiessbach

Traktandenliste

Botschaft

Protokoll

Beschlüsse

Kurzbericht zur Gemeindeversammlung
Montag, 11. Dezember 2017, 20.00 – 21.20 Uhr
in der Aula Sekundarschule Oberdiessbach

An der gestrigen Gemeindeversammlung nahmen 83 Stimmberechtigte (3,2 %) teil. Drei der vier Geschäfte wurden diskussionslos genehmigt, einzig die Benützung öffentlicher Parkplätze warf Fragen auf. Nach drei Wortmeldungen und ohne Gegenanträge ist auch dieses Traktandum deutlich genehmigt worden. Im Anschluss wurden Christoph Joss und Hans Rudolf Vogt aus dem Gemeinderat verabschiedet. Hans Rudolf Vogt erhielt als langjähriger Gemeindepräsident grossen Applaus aus der Versammlungsmitte. Er bedankte sich für das Vertrauen und wünschte dem Gemeinderat in der neuen Legislatur viel Erfolg.

Traktanden und Ergebnisse
  1. Finanzplan 2018-22. Orientierung
    Kenntnisnahme
  2. Budget 2018. Genehmigung
    Einstimmig genehmigt
  3. Wahl der externen Revisionsstelle für die Legislatur 2018-21
    Mit einer Enthaltung genehmigt
  4. Personalreglement Oberdiessbach. Genehmigung Totalrevision
    Einstimmig genehmigt
  5. Reglement über die Benützung öffentlicher Parkplätze. Genehmigung
    Mit 69 Ja gegen 12 Nein Stimmen bei einer Enthaltung genehmigt.
  6.  Verschiedenes   

Traktanden

1.Finanzplan 2018-22. Orientierung und Kenntnisnahme
Finanzplan 2018-22PDF 11 MB
 
2.Budget 2018. GenehmigungPDF 9 MB
Budget 2018 - ErfolgsrechnungPDF 14 MB
Budget 2018 - InvestitionsrechnungPDF 2 MB
 
3.Wahl der externen Revisionsstelle für die Legislatur 2018-21
 
4.Personalreglement Oberdiessbach. Genehmigung Totalrevision
Personalreglement: Auflage GemeindeversammlungPDF 116 KB
PersonalverordnungPDF 104 KB
 
5.Reglement über die Benützung öffentlicher Parkplätze. Genehmigung
Reglement über die Benützung öffentlicher Parkplätze mit Verordnung: Auflage GemeindeversammlungPDF 92 KB
ParkierungszonenplanPDF 3 MB
 
6.Verschiedenes
 

Beschwerderecht
Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen einzureichen (Art. 63ff Verwaltungsrechtspflegegesetz VRPG). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Artikel 49a Gemeindegesetz GG; Rügepflicht). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.

Teilnahme- und Stimmrecht
Alle in der Gemeinde angemeldeten Schweizerbürgerinnen und Schweizerbürger, die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben, sind zur Versammlung eingeladen. Stimmberechtigt sind diejenigen, die seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde wohnen.

Protokoll
Das Protokoll liegt vom 21. Dezember 2017 während 30 Tagen in der Gemeindeschreiberei öffentlich auf. Während der Auflage kann Einsprache erhoben werden. Der Gemeinderat entscheidet über die Einsprachen und genehmigt das Protokoll.

Beachten Sie auch die gemeinderätliche Botschaft zur Gemeindeversammlung.

Der Gemeinderat

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