Aus der Gemeindeversammlung

Sitzung vom 19.06.2017

Datum:
Uhrzeit:20.00 Uhr
Ort:Aula Sekundarschule Oberdiessbach

Botschaft

Protokoll

Beschlüsse

Kurzbericht zur Gemeindeversammlung Oberdiessbach
Montag, 19. Juni 2017, 20.00 – 21.20 Uhr
in der Aula Sekundarschule Oberdiessbach

Anwesend: 53 Stimmberechtigte (2,1 %)

Die Gemeindeversammlung hat alle Anträge des Gemeinderates genehmigt.

Geschäfte
  1. Jahresrechnung 2016 der Gemeinde Oberdiessbach. Genehmigung und Kenntnisnahme Nachkredite
    Einstimmig genehmigt.
  2. Gesamtsanierung Schulhausstrasse. Kreditabrechnung. Kenntnisnahme
    --
  3. Reglement über die Mehrwertabgabe. Genehmigung
    Grossmehrheitlich bei drei Enthaltungen genehmigt
  4. Heizwerk Oberdiessbach AG. Erhöhung Aktienkapital. Genehmigung Verpflichtungskredit
    Grossmehrheitlich genehmigt, 4 Nein, 3 Enthaltungen.
  5. Verschiedenes   

Traktanden

1.Jahresrechnung 2016 der Gemeinde Oberdiessbach. Genehmigung und Kenntnisnahme NachkreditePDF 1'007 KB
Jahresrechnung 2016PDF 7 MB
Bestätigungsbericht der Revisionsstelle ROD über die Jahresrechnung 2016PDF 549 KB
 
2.Gesamtsanierung Schulhausstrasse. Kreditabrechnung. KenntnisnahmePDF 118 KB
 
3.Reglement über die Mehrwertabgabe. GenehmigungPDF 121 KB
Reglement über die MehrwertabgabePDF 99 KB
 
4.Heizwerk Oberdiessbach AG. Erhöhung Aktienkapital. Genehmigung VerpflichtungskreditPDF 125 KB
 
5.VerschiedenesPDF 54 KB
 

Aktenauflage
Die Geschäftsunterlagen liegen bis 19. Juni 2017 in der Gemeindeschreiberei öffentlich auf.
Beschwerderecht
Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen einzureichen (Art. 63ff Verwaltungs rechtspflegegesetz VRPG). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Artikel 49a Gemeindegesetz GG; Rügepflicht). Wer rechtzeitige Rügenpflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.
Teilnahme- und Stimmrecht
Alle in der Gemeinde angemeldeten Schweizerbürgerinnen und Schweizerbürger, die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben, sind zur Versammlung eingeladen. Stimmberechtigt sind diejenigen, die seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde wohnen.
Protokoll
Das Protokoll liegt vom 29. Juni 2017 während 30 Tagen in der Gemeindeschreiberei öffentlich auf. Während der Auflage kann Einsprache erhoben werden. Der Gemeinderat entscheidet über die Einsprachen und genehmigt das Protokoll. Beachten Sie auch die gemeinderätliche Botschaft zur Gemeindeversammlung.

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