Aus der Gemeindeversammlung

Sitzung vom 11.12.2023

Datum:
Uhrzeit:20.00 Uhr
Ort:Aula Sekundarschule Oberdiessbach

Botschaft

Traktanden

1.Aufgaben- und Finanzplan 2024-2028. Orientierung und Kenntnisnahme
Finanz- und Investitionsplan 2024 - 2028PDF 10 MB
 
2.Budget 2024. Genehmigung
Budget 2024 - VorberichtPDF 4 MB
Budget 2024 - ErfolgsrechnungPDF 11 MB
Budget 2024 - InvestitionsrechnungPDF 1 MB
 
3.Informatik Schulen. Genehmigung Verpflichtungskredit
 
4.Elektrizitätsversorgung. Konzessionsabgabe an Gemeinde. Teilrevision Stromversorgungsreglement
Stromversorgungsreglement (SVR)PDF 497 KB
 
5.Verschiedenes
 

Aktenauflage
Die Geschäftsunterlagen liegen bis 11. Dezember 2023 in der Gemeindeschreiberei öffentlich auf und sind auf der Gemeindewebsite einsehbar.

Beschwerderecht
Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen einzureichen (Art. 63ff Verwaltungsrechtspflegegesetz VRPG). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrens vorschriften ist sofort zu beanstanden (Artikel 49a Gemeindegesetz GG; Rügepflicht). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.

Teilnahme- und Stimmrecht
Alle in der Gemeinde angemeldeten Schweizerbürgerinnen und Schweizerbürger, die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben, sind zur Versammlung eingeladen. Stimmberechtigt sind diejenigen, die seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde wohnen.

Protokoll
Das Protokoll liegt vom 21. Dezember 2023 während 30 Tagen in der Gemeindeschreiberei öffentlich auf und kann auf der Website heruntergeladen werden. Während der Auflage kann Einsprache erhoben werden. Der Gemeinderat entscheidet über die Einsprachen und genehmigt das Protokoll.

Beachten Sie auch die gemeinderätliche Botschaft zur Gemeindeversammlung.

Der Gemeinderat

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