Steuerbüro 19.05.2011

Gemeindeplatz 1
3672 Oberdiessbach
Tel. 031 770 27 30

Steuererklärung

Anfang Jahr verschickt die Steuerverwaltung die Unterlagen zum Ausfüllen der Steuererklärung des vergangenen Jahres. Für natürliche Personen, Selbständigerwerbende sowie Landwirte gibt es verschiedene Möglichkeiten die Steuererklärung elektronisch auszufüllen.

Mit dem BE-Login kann die Steuererklärung vollständig elektronisch ausgefüllt, freigegeben und eingereicht werden (inkl. Belege). Flyer STE mit BE-Login

Informationen der kantonalen Steuerverwaltung zu diversen Steuerthemen können Sie über die Links direkt aufrufen.

Quellensteuern

Für die Abrechnung der Quellensteuer ist die Steuerverwaltung des Kantons Bern zuständig. Die quellensteuerpflichtigen Arbeitnehmer sind durch die Arbeitgeber anzumelden.

Amtliche Bewertung

Der amtliche Wert ist der Vermögenssteuerwert eines Grundstücks und wird im Weiteren für die Berechnung der Liegenschaftssteuer verwendet. Für jedes Grundstück besteht ein Grundstückprotokoll mit den Einzelheiten der Bewertung. EigentümerInnen können eine Kopie des Protokolls Ihres Grundstücks anfordern.

Liegenschaftssteuer

Die Liegenschaftssteuer wird jährlich bei der Person erhoben, die am 31.12. als EigentümerIn im Grundbuch eingetragen ist. Wird nachträglich der amtliche Wert angepasst, ein Grundstück verkauft oder neu erworben, wird zu einem späteren Zeitpunkt automatisch eine korrigierte Abrechnung verschickt.