Holzfeuerungskontrolle 04.05.2011

In Holzfeuerungen darf nur naturbelassenes Stückholz wie Scheiter aus trockenem Nadel- oder Laubholz verbrannt werden. Erlaubt sind auch bindemittelfreie Briketts aus naturbelassenem Holz oder Pellets. Kein Brennstoff für Holzfeuerungen sind Zeitungen und Karton, Holz von Paletten und von Kisten oder Altholz von Möbeln oder aus Gebäuderenovationen.

Wie sind solche Abfälle zu entsorgen?
  • Zeitungen -> Altpapierpapiersammlung
  • Karton -> Kartonsammlung
  • Naturbelassenes Restholz -> Messpflichtige Restholzfeuerung (z.B.  Schreinerei)
  • Möbel, Abbruchholz -> Altholzverbrennungsanlage oder Kehrichtverbrennungsanlage

Neben dem Holz ist auch der richtige Betrieb, insbesondere das Anfeuern von grosser Wichtigkeit für einen sauberen Betrieb der Holzfeuerung.

Mehr Infos www.holzenergie.ch oder Kaminfeger, Reto Joost, Tel. 031 771 13 32.

Visuelle Aschen- und Brennstoffkontrolle
Gemäss Umweltschutzgesetz (USG) und Luftreinhalteverordnung (LRV) sind bei der ordentlichen Kaminfegerarbeit Asche und Brennstoffe zu kontrollieren. Falls in der Asche Rückstände wie Nägel, Folien, Kunststoffe, Milchbeutel, Petflaschen, gebrauchte Windeln und sonstige Abfälle gefunden werden, ist der Kaminfeger/Brennstoffkontrolleur verpflichtet, dies zu melden.

Als Brennstoff ist in den häuslichen Feuerungen nur naturbelassenes, dürres Brennholz zugelassen.

Mehr Infos auf der Kantonsseite unter Volkswirtschaftsdirektion/Holzfeuerung...