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Feuerbrand
Was ist Feuerbrand?
Der Feuerbrand ist eine hoch ansteckende, gemeingefährliche und meldepflichtige Bakterienkrankheit. Verursacht durch das Bakterium Erwinia amylovora, bedroht er die Kern- und Obstbäume (Apfel, Birne, Quitte) und verschiedene Zier- und Wildpflanzen. Steinobstbäume sind hingegen nicht betroffen. Eine befallene Pflanze kann innerhalb einer Vegetationsperiode absterben.
Die Übertragung erfolgt durch Bakterienschleim, der durch Insekten und Vögel sehr rasch und weit verbreitet werden kann. Wenn genügend Infektionsmaterial vorhanden ist und während der Blüte für den Erreger feucht-warme Witterung herrscht, kommt es zu einer extremen Ausbreitung der Krankheit mit massiven Schäden.
Feuerbrand-Bekämpfungsstrategie
Gestützt auf Art. 29 der Verordnung über Pflanzenschutz (PSV, SR 916.209) wurde im letzten Jahr im Kanton Bern die so genannte Tilgungsstrategie umgesetzt, wonach mit Feuerbrand befallene Pflanzen vernichtet, d.h. gerodet und verbrannt werden mussten. Am 12. März 2008 hat das Bundesamt für Landwirtschaft den ganzen Kanton Bern in eine Befallszone umgewandelt. Das heisst für die Bekämpfung des Feuerbrands, dass neu so genannte Schutzobjekte mit ihrer Umgebung im Umkreis von 500 Metern bevorzugt behandelt werden. Schutzobjekte sind insbesondere Erwerbsobstanlagen des Kernobstanbaus, Baumschulen mit Feuerbrandwirtspflanzen und besonders wertvolle Hochstammkernobstgärten. Die neue Strategie im Kanton Bern basiert nicht mehr nur auf Tilgung, sondern auf verstärkter Prävention und flexiblerer Bekämpfung und zwar unter Einbezug der Gemeinden. Mit der Revision der Verordnung über die Erhaltung der Lebensgrundlagen und der Kulturlandschaft (LKV) wurden die rechtlichen Grundlagen geschaffen, um die Gemeinden verstärkt in die Vollzugsverantwortung einzubinden. Die Gemeinden sind nun die erste Ansprechinstanz für Feuerbrand.
Aufgaben der Gemeinden
Die Gemeinde sorgt auf ihrem Gemeindegebiet für eine umfassende Information der Bevölkerung sowie für die Koordination, die Bekämpfung und die Überwachung von Feuerbrand.
Die Gemeinden bezeichnen ihre Schutzobjekte (wertvolle Hochstammkernobstgärten).
Die Gemeinden erstatten gegenüber dem Kanton Bericht über befallene und gerodete Pflanzen.
Die Gemeinden können zur Aufgabenerfüllung Dritte (sogenannte „Feuerbrand-Verantwortliche“) einsetzen.
Was ist zu tun bei einem Verdachtsfall?
Verdächtige Pflanzen nicht berühren, es besteht Verschleppungsgefahr!
Feuerbrand ist meldepflichtig! Ein Feuerbrandverdachtsfall ist sofort der Gemeinde zu melden. Die Gemeinde entscheidet über die weiteren Massnahmen.
In Gebieten mit Feuerbrand sind Werkzeuge nach jeder Pflanze zu desinfizieren (z. B. beim Obstbaumschnitt im Winter).
Beobachten Sie die gefährdeten Pflanzen in den Sommermonaten nach dem Abblühen.
Bei Neupflanzungen auf alle Feuerbrands- Wirtspflanzen verzichten.
Wer kann Auskunft geben?
Die Gemeinden sind erste Ansprechinstanz für Fragen in Zusammenhang mit dem Feuerbrand. Die Meldepflicht erfolgt an die Gemeinden, diese koordinieren die erforderlichen Massnahmen.
Bauverwaltung Oberdiessbach
Für den Notfall hat der Kanton für Anliegen der Bevölkerung eine Feuerbrand-Hotline eingerichtet. Die Hotline wird bedient von Montag bis Freitag von 08.00 bis 11.30 Uhr. Die Nummer lautet: 031 910 53 50.
Helfen Sie mit und melden Sie einen Feuerbrandverdacht sofort!
Bitte beachten Sie - Verdächtige Pflanzen nicht berühren und nicht abschneiden!
Informationen zum Herunterladen:
Information der Volkswirtschaftsdirektion
PDF 141 KB
Feuerbrand im Hausgarten
PDF 319 KB
Feuerbrand: Bäume kontrollieren
PDF 143 KB
Öffnungszeiten
Montag
08.30-11.30
14.00-18.00
Dienstag
14.00-16.30
Mittwoch
08.30-11.30
14.00-16.30
Donnerstag
08.30-11.30
14.00-16.30
Freitag
08.30-11.30
14.00-16.30
Terminvereinbarung ausserhalb der Öffnungszeiten jederzeit möglich.