Laden Sie hier die Gemeinde Information 4/2015 herunter (PDF 4 MB)
Die Akten liegen während 30 Tagen, vom 2. Oktober 2015 bis 2. November 2015, in der Bauverwaltung, Gemeindeplatz 1, 3672 Oberdiessbach, während den ordentlichen Öffnungszeiten öffentlich auf.Neben den aufgelegten Plänen und Vorschriften können auch ein Modell sowie der Vorprüfungsbericht des Amtes für Gemeinden und Raumordnung des Kantons Bern, eingesehen werden. Die Auflageakten können auch unter www.oberdiessbach.ch herunter geladen werden.Während der Auflagefrist, d.h. bis am 2. November 2015 kann bei der Bauverwaltung Oberdiessbach schriftlich und begründet Einsprache und Rechtsverwahrung erhoben werden. Kollektiveinsprachen und vervielfältigte Einzeleinsprachen sind nur gültig, wenn sie angeben, wer die Einsprachegruppe rechtsverbindlich vertritt.
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