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Welcher Bestelllvorgang
ist für mich ideal? - PDF des Bundesamts für Justiz (PDF 41 kB)
Bestellung Strafregisterauszug elektronisch und digital signiert
Bestellung Auszug mit digitaler Signatur:
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Der Strafregisterauszug kann beim Bundesamt für
Justiz BJ als elektronisches, digital signiertes Dokument bezogen
werden. |
Damit stellt das BJ als erste Behörde in der Schweiz ein rechtsgültiges
pdf-Dokument mit digitaler Unterschrift aus.
Wichtig: Dieser elektronische, digital signierte Strafregisterauszug ist dem
handunterschriebenen Papierauszug gleichgesetzt und muss ab sofort in dieser
Form akzeptiert werden.
Bestellung Strafregisterauszug auf Papier
Bestellung per
Internet:
Jede Person kann einen sie selbst betreffenden schriftlichen Auszug aus dem
Strafregister anfordern. Die Zustellung des Auszuges erfolgt normalerweise
an die Wohnadresse. Eine direkte Zustellung an eine andere Adresse (z. B.
Arbeitgeber) ist möglich, wenn Sie dafür ausdrücklich den Auftrag erteilen.
Die Gebühr für einen Auszug beträgt CHF 20.--. Sie ist im Voraus zu
entrichten (entweder online mit Postcard, Eurocard/Mastercard und Visa-Karte
oder über Vorauszahlung mit Einzahlungsschein).
Bestellung am Postschalter: www.post.ch
Die Daten werden am Schalter elektronisch erfasst und dem Schweizerischen
Strafregister übermittelt. Dieses stellt dem Besteller den Auszug innert
weniger Arbeitstage auf dem Postweg zu. Bestellungen nehmen alle rund 2000
vernetzten Poststellen in der ganzen Schweiz während den Geschäftszeiten
entgegen.
Auf dem Auszug werden Urteile wegen Verbrechen und Vergehen aufgeführt.
Urteile wegen Übertretungen erscheinen nur auf dem Auszug, wenn ein
Berufsverbot nach Artikel 67 StGB verhängt wurde.
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