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Holzfeuerungskontrolle |
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In Holzfeuerungen darf nur naturbelassenes Stückholz wie Scheiter aus
trockenem Nadel- oder Laubholz verbrannt werden. Erlaubt sind auch
bindemittelfreie Briketts aus naturbelassenem Holz oder Pellets. Kein
Brennstoff für Holzfeuerungen sind Zeitungen und Karton, Holz von Paletten
und von Kisten oder Altholz von Möbeln oder aus Gebäuderenovationen. Wie sind solche Abfälle zu entsorgen?
Neben dem Holz ist auch der richtige Betrieb, insbesondere das Anfeuern von grosser Wichtigkeit für einen sauberen Betrieb der Holzfeuerung. Mehr Infos / Holzfeuerungskontrolle: www.holzenergie.ch oder Kaminfeger, Fritz Joost, Tel. 031 771 13 32. |
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Visuelle Aschen- und Brennstoffkontrolle |
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Gemäss Umweltschutzgesetz (USG) und Luftreinhalteverordnung (LRV) sind bei
der ordentlichen Kaminfegerarbeit Asche und Brennstoffe zu kontrollieren.
Falls in der Asche Rückstände wie Nägel, Folien, Kunststoffe, Milchbeutel,
Petflaschen, gebrauchte Windeln und sonstige Abfälle gefunden werden, ist
der Kaminfeger/Brennstoffkontrolleur verpflichtet, dies zu melden. Als Brennstoff ist in den häuslichen Feuerungen nur naturbelassenes, dürres Brennholz zugelassen. Mehr Infos auf der Kantonsseite unter Volkswirtschaftsdirektion/BECO... |
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