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Einwohner-/Fremdenkontrolle | |||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Einwohnerkontrolle | |||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Fremdenkontrolle | |||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Militärische Meldepflicht | |||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Pass und Identitätskarte | |||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Einwohnerkontrolle |
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| Anmeldung Für die Anmeldung erscheinen Sie bitte innert 14 Tagen seit dem Zuzug am Schalter der Gemeindeverwaltung. Bringen Sie den Heimatschein oder Heimatausweis, das Familienbüchlein und den AHV-Ausweis mit. Verkürzen Sie Ihre Wartezeit am Schalter der Einwohnerkontrolle, indem Sie die Anmeldung am Online-Schalter ankündigen! Bei Geburt erbringt das Zivilstandsamt die Anmeldung. Wegzug Für die Abmeldung erscheinen Sie bitte persönlich spätestens am Tag des Wegzugs am Schalter der Gemeindeverwaltung. Mitzubringen ist der Niederlassungs- bzw. der Aufenthaltsausweis. Schriftliche Abmeldung oder eine Abmeldung via Online-Schalter ist nur bei Wegzügen innerhalb der Schweiz und nur für SchweizerInnen möglich. Die Niederlassungsbewilligung ist an die Gemeindeverwaltung Oberdiessbach, Gemeindeplatz 1, 3672 Oberdiessbach zusammen mit Fr. 5.- in Briefmarken (Einschreibegebühr für den Versand des Heimatscheines an die neue Wohnsitzgemeinde oder Wohnadresse) zu senden. |
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Militärische Meldepflicht |
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| Die militärische Meldepflicht - bis zur
Entlassung aus der Wehrpflicht - ist über den Sektionschef Emmental-Oberaargau, Papiermühlestrasse 17v, Postfach, 3000 Bern 22, Tel 031 634 92 11, Fax 031 634 92 13, zu erfüllen. Weitere Informationen über Adress- und Wohnortsänderung und Einholen von Auslandurlaub finden Sie hier... Zivilschutzpflichtige (bis zum vollendeten 40. Altersjahr) unterliegen ebenfalls der militärischen Meldepflicht. Weitere Informationen zum Thema finden Sie beim Amt für Bevölkerungsschutz, Sport und Militär des Kantons Bern. |
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Fremdenkontrolle |
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| Anmeldung Für die Anmeldung erscheinen Sie bitte innert 8 Tagen seit dem Zuzug am Schalter der Gemeindeverwaltung. Bringen Sie die heimatlichen Reisepapiere (Pass) und - falls schon vorhanden - den Ausländerausweis mit. Bei Geburt erbringt das Zivilstandsamt die Meldung. Wegzug Für die Abmeldung erscheinen Sie bitte persönlich spätestens am Tag des Wegzugs am Schalter der Gemeindeverwaltung. Mitzubringen ist der Reisepass oder der Ausländerausweis. |
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Pass und Identitätskarte |
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Diese Ausweise sind nicht mehr bei der Wohnsitzgemeinde, sondern im Kanton Bern bei einem der sieben Ausweiszentren, nach vorgängiger Terminreservation, persönlich zu beantragen. |
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Alle Informationen... (PDF
191 kB)
E-Pass 10 Für Reisen weltweit. Zu beachten sind die Einreisebestimmungen des Reiselandes (Gültigkeit / Visa).
Garantierte Lieferfrist für Pass und Identitätskarte: max. 10 Arbeitstage *Preise inkl. Porto Provisorischer Pass für „Notfälle“, sofern die Zeit bis zur Ausstellung eines ordentlichen Passes oder einer Identitätskarte nicht abgewartet werden kann.
Der provisorische Pass kann in dringenden Fällen durch die Notpassstelle des Wohnkantons und der Flughäfen (ausgenommen Bern-Belp) innert kürzester Zeit ausgestellt werden, ist aber bei der Wiedereinreise in die Schweiz abzugeben. Die Notpassstelle des Kantons Bern befindet sich im Ausweiszentrum Bern. Der provisorische Pass gilt nicht für eine visumsfreie Einreise in die USA und nach Katar. Polizeiliche Verlustmeldung nach einem Ausweisverlust bei der Kantonspolizei Bern oder dem Ausweiszentrum persönlich aufzugeben.
Die neuen Ausweiszentren: Callcenter für Informationen und Terminreservationen Montag bis Freitag 08.00 bis 12.00 und 13.00 bis 17.00 Uhr Ausweiszentrum Bern mit Notpassstelle Laupenstrasse 18a 3008 Bern Telefon: 031 635 40 00 Öffnungszeiten Montag, Dienstag, Mittwoch 08.00 bis 17.00 Uhr Donnerstag 10.00 bis 19.00 Uhr Freitag 08.00 bis 16.00 Uhr Samstag 08.30 bis 13.00 Uhr Ausweiszentrum Thun Scheibenstrasse 3, 3600 Thun Öffnungszeiten Montag, Dienstag 08.00 bis 12.00 / 13.30 bis 17.00 Uhr Mittwoch 09.00 bis 17.00 Uhr Donnerstag 08.00 bis 12.00 / 13.30 bis 19.00 Uhr Freitag 08.00 bis 16.00 Uhr Samstag (jeden 2.) 08.30 bis 13.00 Uhr Ausweiszentrum Langnau i.E. Marktstrasse 7, 3550 Langnau i. E. Öffnungszeiten Montag, Mittwoch, Freitag 08.30 bis 11.30 / 13.30 bis 16.30 Uhr Dienstag 08.30 bis 16.30 Uhr Donnerstag 08.30 bis 11.30 / 13.30 bis 18.30 Uhr Infos für Reisende in die USA Reisen in die USA... Schweizer Bürgerinnen und Bürger können im Rahmen des Visa-Waiver-Programms (max. 90 Tage Aufenthalt als Tourist) mit einem der folgenden Pässe visumsfrei in die USA einreisen: • gültigen E-Pass 10 • gültigen E-Pass 06 • gültigen Pass 03, ausgestellt vor dem 26.10.2006 Alle USA-Reisenden müssen sich min. 72 Stunden vor der Einreise über das Reisegenehmigungssystem ESTA anmelden. Den provisorische Schweizerpass akzeptiert die USA nur mit einem Visum. |
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