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Einbürgerung | |||||||||||||
| Verfahren Das ordentliche Einbürgerungsverfahren dauert in der Regel rund ein Jahr. Nach der Vorregistrierung durch das Zivilstandsamt des Kreises Konolfingen prüft die Gemeinde die Eignung zur Einbürgerung. Wenn sie das Gemeindebürgerrecht zusichert, überweist sie das Gesuch anschliessend an den Kanton (zuständig ist der kantonale Zivilstands- und Bürgerrechtsdienst). Die Erteilung des Kantonsbürgerrechts ist Sache der Polizei- und Militärdirektion. Einen Überblick über das Verfahren gibt der Prozessablauf zur ordentlichen Einbürgerung (PDF 35 kB). Wohnsitzvoraussetzungen Ausländerinnen und Ausländer müssen bei Einreichung eines Einbürgerungsgesuchs folgende Wohnsitzvoraussetzungen erfüllen:
Für die Berechnung der Wohnsitzdauer wird diejenige Zeit, welche die gesuchstellende Person zwischen dem 10. und 20. Lebensjahr in der Schweiz gelebt hat, doppelt gezählt. Ehepaare, die seit mindestens drei Jahren verheiratet sind und seit zwei Jahren ununterbrochen in der Gemeinde leben, können ein gemeinsames Gesuch stellen. In diesem Fall muss nur eine Person die Wohnsitzvoraussetzungen erfüllen. Für die andere Person genügen insgesamt fünf Jahre Wohnsitz in der Schweiz, wovon eines unmittelbar vor der Gesuchstellung. Eignung Das Bürgerrecht wird nur denjenigen Gesuchstellenden erteilt, die die erforderliche Eignung mitbringen. Zur Einbürgerung geeignet ist nur, wer
Gebühren Die Gemeinde stellt die anfallenden Gemeinde-, Kantons- und Bundesgebühren gemeinsam in Rechnung. Kontakt Weitere Informationen zur Einbürgerung finden Sie im Merkblatt des kantonalen Zivilstands- und Bürgerrechtsdienstes (PDF 23 kB). Wenn Sie sich einbürgern lassen möchten, wenden Sie sich bitte an die Gemeindeschreiberei Oberdiessbach. zurück |
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