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Arbeitslos - was tun? |
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| Bei Arbeitslosigkeit melden Sie sich frühzeitig,
spätestens jedoch am ersten Tag der Arbeitslosigkeit, persönlich bei uns am
Schalter der Sozialdienste (ab
diesem Datum wird die Arbeitslosenentschädigung berechnet). Sie erhalten bei uns ein Couvert mit diversen Informationen und Broschüren rund um die Arbeitslosigkeit. Die Anmeldung wird anschliessend dem RAV (Regionales Arbeitsvermittlungszentrum) Gümligen weitergeleitet. Dort werden Sie anschliessend zu einem Beratungsgespräch eingeladen, um das Vorgehen zu Ihrer raschen und dauerhaften Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt festzulegen. Nach Absprache mit dem/der Peronalberater/in wird ein Termin für einen Info-Tag vereinbart. Die Gemeinde ist nur für die Anmeldung zuständig. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an folgende Adresse: |
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Anmeldung zur Stellenvermittlung |
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| Sie können sich auch bloss zur
Stellenvermittlung anmelden (Anmeldeformulare am Schalter der
Sozialdienste erhältlich). Dies ist
in folgenden Fällen sinnvoll: Sie haben die Kündigung erhalten und möchten mit Hilfe des RAV möglichst schnell eine neue Stelle finden. Sie haben keinen Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung (beitragsberechtigt ist, wer während den letzten zwei Jahren mindestens zwölf Beitragsmonate nachweisen kann, das heisst als Arbeitnehmer gearbeitet hat). Nach der Anmeldung werden Sie vom RAV zu einem Beratungsgespräch eingeladen. |
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