|
|
![]() |
||||||
|
|
|
||||||
|
|
Kennzeichnung und Registrierung von Hunden |
||||||
|
Seit einiger Zeit werden alle Hunde vom Tierarzt mit einem Mikrochip
gekennzeichnet. Aus den bei der Registrierung gesammelten Daten legen die
Kantone eine Hundedatenbank an. Rechtsgrundlage: Eidg. und kantonale
Tierseuchenverordnung. Seit Ende 2006 müssen alle Hunde in der Schweiz gekennzeichnet sein. Hundehalterinnen und Hundehalter haben Folgendes vorzukehren:
Mit dieser neuen Kennzeichnungs- und Registrierungsregelung erhält jeder Hund eine einzigartige Nummer, mit der er eindeutig identifizierbar ist. Auf die Abgabe von Kontrollmarken bei Erhebung der Hundetaxe hat die Regelung vorläufig keine Auswirkungen. Eine Anpassung der Hundetaxengesetzgebung wird gegenwärtig geprüft. Der vollständige Verordnungstext sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen sind auf der Website des kantonalen Amtes für Landwirtschaft und Natur abrufbar. |
|||||||
|
|
Obligatorische Hundekurse |
||||||
| Sie möchten an einem der obligatorischen
Hundekurse teilnehmen und suchen eine Hundetrainerin / einen Hundetrainer in
Ihrer Region? Mehr auf der
Online-Datenbank des Bundesamtes für Veterinärwesen... |
|||||||
|
|
Bissverletzungen |
||||||
| Meldestelle bei erheblichen Bissverletzungen oder bei übermässigem
Aggressionsverhalten. Amt für Landwirtschaft und Natur des Kantons Bern, Veterinärdienst Service Herrengasse 1, 3011 Bern Telefon 031 633 47 08 Fax 031 633 52 65 E-Mail veterinaerdienst@vol.be.ch |
|||||||
| zurück | |||||||