(Gemeinsame Medienmitteilung des Gemeinderates Oberdiessbach und der Wasserversorgungsgenossenschaft Oberdiessbach
)
Der Gemeinderat von Oberdiessbach und der Vorstand der WVO haben sich am 16. Februar 2011 zusammen mit Kantonsvertretern zum Gespräch getroffen. Wegen der mangelhaften Gebührenfakturierung hatte der Gemeinderat am 16. Dezember 2010 gegen den Vorstand der WVO eine aufsichtsrechtliche Anzeige eingereicht.
Der Vorstand der WVO hat zusammen mit einer externen Buchhaltungsstelle die Rückstände eruiert und Vorschläge für die restliche Aufarbeitung und für den Gebührenbezug in Zukunft unterbreitet. Die mangelhafte Gebührenfakturierung aus den Jahren 2001 bis 2009 umfasst eine Gesamtsumme von mindestens 353'000 Franken, darunter mindestens 94’000 Franken, die bereits verjährt sind. Die einmaligen Anschlussgebühren der Jahre 2001 bis 2010 sind zu über 90 % aufgearbeitet und, wenn nicht verjährt, nachfakturiert worden. Für die ausstehenden wiederkehrenden Löschgebühren sind noch Entscheide zu treffen.
Der Gemeinderat hat ausdrücklich festgehalten, dass die erforderlichen Grundlagen zur Rechnungsstellung während der fraglichen Jahre stets an die Verantwortlichen weitergeleitet wurden, was mittlerweile vom Vorstand nicht mehr bestritten wird. Der Vorstand der Wasserversorgungsgenossenschaft hat seinerseits wegen mangelhafter interner Kontrolle das Ausmass der Ausstände lange nicht erkannt und diesbezüglich Versäumnisse zugegeben.
Zwei Vakanzen im Vorstand Der WVO-Finanzverwalter hat unterdessen seine Demission eingereicht. Auch der Gemeindevertreter hat demissioniert.
Übertragung der Wasserversorgung an die Gemeinde Der Gemeinderat hat dem Vorstand vorgeschlagen, die Wasserversorgung mittelfristig an die Gemeinde zu überführen. Der Gemeinderat ist der Meinung, dass damit die Abläufe gestrafft und erhebliche finanzielle Einsparungen möglich sind. Der Vorstand wird den Vorschlag prüfen.