Arbeitsamt

13.05.2011

Arbeitslos - was tun?

Bei Arbeitslosigkeit melden Sie sich frühzeitig, spätestens jedoch am ersten Tag der Arbeitslosigkeit, persönlich bei uns am Schalter der Finanzverwaltung. (Dieses Datum kann für den Beginn der Arbeitslosen-Taggelder massgebend sein!)

Sie erhalten bei uns ein Couvert mit diversen Informationen und Broschüren rund um die Arbeitslosigkeit.

Die Anmeldung wird anschliessend dem RAV (Regionales Arbeitsvermittlungszentrum) Gümligen weitergeleitet. Dort werden Sie anschliessend zu einem Info-Tag eingeladen. Zudem erhalten Sie einen Termin bei Ihrem/Ihrer Personalberater/in um das Vorgehen zu Ihrer raschen und dauerhaften Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt festzulegen.

Die Gemeinde ist nur für die Anmeldung zuständig. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an die folgende Adresse:

Regionales Arbeitsvermittlungszentrum
Worbstrasse 223
3073 Gümligen

031 950 91 11
031 950 91 01
rav.guemligen@vol.be.ch
 
Regionales Arbeitsvermittlungszentrum
Arbeitslosenkasse des Kantons Bern

Anmeldung zur Stellenvermittlung

Sie können sich auch nur zur Stellenvermittlung anmelden (Anmeldeformulare am Schalter der Finanzverwaltung erhältlich). Dies ist in folgenden Fällen sinnvoll:

 

  • Sie haben die Kündigung erhalten und möchten mit Hilfe des RAV möglichst schnell eine neue Stelle finden.
  • Sie haben keinen Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung (beitragsberechtigt ist, wer während den letzten zwei Jahren mindestens zwölf Beitragsmonate als Arbeitnehmer nachweisen kann).


Nach der Anmeldung werden Sie vom RAV zu einem Beratungsgespräch eingeladen.