Der Gemeinderat hat am 31. März in 1. Lesung das neue Reglement über die Abwasserentsorgung verabschiedet. Das Reglement befindet sich vom 1. bis 30. April 2004 in einer kleinen Vernehmlassungsrunde bei den Parteien, dem Gewerbe- und dem Detaillistenverein und interessierten Wirtschaftspartnern. Es kann hier auch als
pdf-File heruntergeladen werden (PDF 365 kB). Warum ein neues Reglement und was ändert? Das bisherige Reglement stammt aus dem Jahre 1976 und wurde in der Vergangenheit mehrfach überarbeitet. Nun genügt es den gesetzlichen Anforderungen nicht mehr. Der Gesetzgeber schreibt vor, nach welchen Bemessungsgrundlagen Gebühren erhoben werden. Die Gemeinde ist verpflichtet, diese Grundlagen anzupassen. Neu werden die Anschlussgebühren an die Kanalisation nach dem so genannten Belastungswert berechnet. Neu ist auch, dass der Gemeinderat die Gebührenhöhe abschliessend festlegt. Die Abwasserrechnung muss von Gesetzes wegen kostendeckend sein und darf nicht mit Geldern aus der ordentlichen Rechnung quer subventioniert werden. Wo kaum Spielraum besteht, ist es sinnvoll, die Kompetenz an die Exekutive zu delegieren. Das Reglement wird am 7. Juni 2004 der Gemeindeversammlung zum Beschluss vorgelegt.