Beginn Rentenanspruch
Der Anspruch auf eine Altersrente beginnt immer am ersten Tag des Monats nach dem der entsprechende Geburtstag gefeiert werden konnte. Als Beispiel: Geburtstag am 6. Januar, erste Rentenauszahlung ab Februar
Männer
Männer erreichen mit dem 65. Altersjahr das ordentliche Rentenalter. 2012 werden somit Männer mit Jahrgang 1947 rentenberechtigt.
Frauen
Da für die Frauen eine kürzere Beitragspflicht (1 Jahr) gilt, erreichen sie mit dem 64. Altersjahr das ordentliche Rentenalter. Somit werden 2012 Frauen mit Jahrgang 1948 rentenberechtigt.
Vorbezug der Rente
Die Renten können 1 Jahr oder 2 Jahre vom ordentlichen Anspruch vorbezogen werden. Dies hat eine lebenslängliche Rentenkürzung von 6,8 Prozent (1 Jahr) oder 13,6 Prozent (2 Jahre) zur Folge. Es können Personen mit folgenden Jahrgängen im 2012 die Rente vorbeziehen:
| Männer | Frauen | |
| 1 Jahr | 1948 | 1949 |
| 2 Jahre | 1949 | 1950 |
Detaillierte Informationen und weitere Formulare finden Sie im Online-Angebot der Ausgleichskasse des Kantons Bern oder www.ahv-iv.info. Sie haben die Möglichkeit, die Formulare am Bildschirm auszufüllen, anschliessend auszudrucken und mit den nötigen Beilagen einzureichen. Die direkten Links: