Wenn Sie die Steuererklärung mit TaxMe-CD oder TaxMe-Online ausfüllen, brauchen Sie die fehlenden Formulare nicht nachzubestellen.
Möchten Sie die Steuererklärung von Hand ausfüllen, haben Sie folgende Möglichkeiten: Melden Sie sich
Jugendliche mit Jahrgang 1995 wurden per 2011 erstmals in die Steuerpflicht aufgenommen. Da diese mit modernen Kommunikationsmitteln vertraut sind, verzichtet die Steuerverwaltung des Kantons Bern auf den Versand der Steuererklärungsformulare. Sie erhalten lediglich ein Formular mit ihren persönlichen Zugangsinformationen für TaxMe-Online. Wenn eine steuerpflichtige Person die Steuererklärung von Hand ausfüllen möchte, kann sie die Formulare beim Steuerbüro der Gemeinde oder bei der Steuerverwaltung des Kantons Bern bestellen. Wer von der Steuerverwaltung des Kantons Bern aufgefordert wurde, eine Steuererklärung einzureichen, muss dies auch tun. Andernfalls werden Mahngebühren und allenfalls Bussen fällig.
Die Jugendlichen haben folgende Möglichkeiten um die Steuererklärung auszufüllen:

Seit 1. Januar 2010 rechnen die Arbeitgeber mit Arbeitnehmern, welche an der Quelle besteuert werden, über eines der vier neuen Erfassungszentren direkt die Quellensteuern ab. Die Wohnsitzgemeinde der quellenbesteuerten Person bleibt jedoch weiterhin die Veranlagungsgemeinde.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das zuständige Erfassungszentrum:
Wegleitungen 2011
Natürliche Personen, Juristische Personen, Quellensteuer
Merkblätter
Steuertarife/-anlagen