Adressen Kantonale Amtsstellen

23.05.2011
Betreibungsamt /  Konkursamt Bern-Mittelland
Poststrasse 25
3071 Ostermundigen

Tel. Betreibungsamt: 031 635 90 00 / Konkursamt: 031 635 92 00
Fax Betreibungsamt: 031 635 90 01 / Konkursamt: 031 535 92 01
Grundbuchamt Bern-Mittelland
Poststrasse 25
3071 Ostermundigen

Tel. 031 635 93 00
Fax 031 635 93 01
Handelsregisteramt Bern-Mittelland
Gerechtigkeitsgasse 36
3011 Bern

Tel. 031 633 43 60
Fax 031 633 43 63
Mietamt/Schlichtungsbehörde Bern-Mittelland
Effingerstrasse 34
3008 Bern

Tel. 031 635 47 50
Fax 031 635 47 51
schlichtungsbehoerde.bern@justice.be.ch
Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland
Poststrasse 25
3071 Ostermundigen

Tel.  031 635 94 00
Fax  031 635 94 01
rsta.bern@jgk.be.ch
Regionalgerichte Zivilabteilung und Strafabteilung Bern-Mittelland

Regionalgerichte Bern-Mittelland
Zivilabteilung

Effingerstrasse 34
3008 Bern

Tel. 031 635 46 00
Fax 031 635 46 17

Regionalgerichte Bern-Mittelland
Strafabteilung

Amthaus
Hodlerstrasse 7
3011 Bern

Tel. 031 634 32 55
Fax 031 634 32 50
Zivilstandsamt Bern-Mittelland
Laupenstrasse 18a
3008 Bern

Tel. 031 635 42 00
Fax 031 635 42 01
E-Mail: za.mittelland@pom.be.ch

Tätigkeiten
Das Zivilstandsamt beurkundet Geburten, Anerkennungen, Eheschliessungen und Todesfälle. Im Weiteren führt es Personendaten der im Kanton Bern heimatberechtigten Personen nach.

Zivilstandsfachstelle
Über Namensänderungen entscheidet die Zivilstandsfachstelle. Sie beurteilt auch im Ausland erfolgte Zivilstandsereignisse, erteilt Bewilligungen für die Familienforschung (inklusive Nachforschungen nach leiblichen Eltern bei Adoptionen) und bearbeitet Gesuche im Bürgerrechtsbereich (z.B. Einbürgerung).

Bestellung von Registerauszügen
Aus den Registern können bezugsberechtigte Personen jederzeit Auszüge bestellen (Anerkennungsschein, Eheschein, Geburtsschein, Todesschein, Familienbüchlein, Familienschein/-ausweis und Personenstandsausweis).

Links und Formulare

23.05.2011

Berufsberatungs- und Informationszentrum BIZ

Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung
BIZ Bern-Mittelland
Bremgartenstrasse 37
Postfach
3001 Bern

Tel. 031 633 80 00
Fax 031 633 80 50
biz-bern-mittelland@erz.be.ch

Chemikalien/Gifte

Informationen über die geltende Gesetzgebung, Meldepflicht, Selbstkontrolle und Kennzeichnungen sind unter www.cheminfo.ch zu finden.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Kantonales Laboratorium Bern
Abteilung Umweltschutz und Gifte
Muesmattstrasse 19
3000 Bern 9
Tel. 031 633 11 14

info.ugi.kl@gef.be.ch

Energieberatungsstelle Bern-Mittelland

Energieberatungsstelle Bern-Mittelland
Höheweg 17
3006 Bern

Tel. 031 357 53 50

Die Erstberatung am Telefon, per Mail und in den Büros ist kostenlos.

Beratung in Konolfingen (jeweils donnerstags)
Gemeindeverwaltung Konolfingen
Bernstrasse 1
3510 Konolfingen

Kontakt/weitere Informationen
- Montag bis Freitag 08.00 - 12.00 und 13.00 - 17.00 Uhr unter 031 357 53 50
- info@energieberatungbern.ch
- www.energieberatungbern.ch

Energieberatung für wen?

Die öffentliche Energieberatung Bern-Mittelland richtet sich an Privatpersonen und Unternehmen, die eine bauliche Veränderung planen oder eine neue Heizung anschaffen wollen. Die Beratung zeigt das Sanierungs- und Energiesparpotential eines Objektes auf, priorisiert die Investitionen und unterbreitet praxisbezogene, ökologische und wirtschaftliche Vorschläge zur Umsetzung.

Nutzen für den Kunden
Nach der Beratung durch die engagierten und erfahrenen Spezialisten der Energieberatung Bern-Mittelland wissen die Kunden welche weiteren Schritte sie einleiten müssen, um ihr Vorhaben erfolgreich umzusetzen. Die Planungs-, Projektierungs- und Umsetzungsarbeiten sind nicht Bestandteil der Energieberatung. Dazu müssen Architektur- und Ingenieurbüros sowie ausführende Firmen beigezogen werden.
Förderbeiträge an Energieeffizienz und erneuerbare Energien
Die Gemeinde Oberdiessbach richtet zusätzlich Förderbeiträge in Höhe von 50 % der Kantonsbeiträge aus. Es gelten dieselben Kriterien und Anforderungen. Als Nachweis dient die Beitragsverfügung des Kantons.

(Ein Rechtsanspruch auf Förderbeiträge besteht nicht. Die Beiträge werden in der Reihenfolge des Gesuchseingangs und im Rahmen des Voranschlags gesprochen.)

Mehr Infos:
Amt für Umweltkoordination und Energie des Kantons Bern
Reiterstrasse 11, 3011 Bern
Telefon 031 633 36 51
Telefax 031 633 36 60
www.be.ch

Gewerbepolizei/Gastgewerbegesuche

Laden Sie hier - direkt vom Kantonsserver - die für Sie nötigen Formulare als pdf-Files herunter (zum Ausdrucken und Ausfüllen).
 
Formulare
  • Betriebsbewilligung Gastgewerbe
  • Festwirtschaft
  • Gastgewerbliche Einzelbewilligung
  • Handel Einzelbewilligung
  • Handel mit alkoholischen Getränken
  • Überzeitbewilligung

Führerausweis / Lernfahrausweis

Zuständig für die Ausstellung von Lernfahr- und Führerausweisen für Motorfahrzeuge ist das kantonale Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt. Viel Glück und gute Fahrt!

Hundehaltung

An- und Abmeldung von Hunden...

Kennzeichnung und Registrierung von Hunden

Seit einiger Zeit werden alle Hunde vom Tierarzt mit einem Mikrochip gekennzeichnet. Aus den bei der Registrierung gesammelten Daten legen die Kantone eine Hundedatenbank an. Rechtsgrundlage: Eidg. und kantonale Tierseuchenverordnung.

Seit Ende 2006 müssen alle Hunde in der Schweiz gekennzeichnet sein. Hundehalterinnen und Hundehalter haben Folgendes vorzukehren:
  1. Nach dem 1. Januar 2006 geborene Hunde müssen innert 3 Monaten mit einem Mikrochip gekennzeichnet werden. Mikrochips dürfen nur von Tierärztinnen und Tierärzten eingesetzt werden. Diese sorgen auch für die Meldung des Hundes an die Datenbank. 
  2. Vor dem 1. Januar 2006 geborene Hunde, die bereits mit einer gut lesbaren Tätowierung oder einem älteren Mikrochip versehen sind, müssen nicht neu gekennzeichnet werden. Sie sind aber bis Ende 2006 durch die Tierärztin oder den Tierarzt der Datenbank zu melden.  
  3. Vor dem 1. Januar 2006 geborene Hunde, die weder tätowiert noch gechippt sind, müssen bis Ende 2006 gekennzeichnet und registriert werden.

Mit dieser neuen Kennzeichnungs- und Registrierungsregelung erhält jeder Hund eine einzigartige Nummer, mit der er eindeutig identifizierbar ist. Auf die Abgabe von Kontrollmarken bei Erhebung der Hundetaxe hat die Regelung vorläufig keine Auswirkungen. Eine Anpassung der Hundetaxengesetzgebung wird gegenwärtig geprüft.

Der vollständige Verordnungstext sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen sind auf der Website des kantonalen Amtes für Landwirtschaft und Natur abrufbar.

Obligatorische Hundekurse 
Sie möchten an einem der obligatorischen Hundekurse teilnehmen und suchen eine Hundetrainerin / einen Hundetrainer in Ihrer Region? Mehr auf der Online-Datenbank des Bundesamtes für Veterinärwesen...

Bissverletzungen
Meldestelle bei erheblichen Bissverletzungen oder bei übermässigem Aggressionsverhalten.

Amt für Landwirtschaft und Natur des Kantons Bern, Veterinärdienst Service
Herrengasse 1
3011 Bern
Tel. 031 633 47 08
Fax 031 633 52 65

Lotto/Lotterie/Tombola

Lotterie
Laden Sie hier - direkt vom Kantonsserver - das für Sie nötige Formular als pdf-Files herunter (zum Ausdrucken und Ausfüllen). 

Lotteriegesuch
Lottos und Tombolas sind nicht bewilligungspflichtig.

Luftmesswerte

Vom Kantonsserver können die Luftmesswerte der Region abgerufen werden.

  • Ozon O3
  • Stickstoffdioxid NO2
  • Feinstaub PM10
  • Schwefeldioxid SO2

Mehr Infos auch unter www.be.ch/luft.

Strafregisterauszüge

Bestellung Strafregisterauszug elektronisch und digital signiert
Bestellung Auszug mit digitaler Signatur
Der Strafregisterauszug kann beim Bundesamt für Justiz BJ als elektronisches, digital signiertes Dokument bezogen werden.  

Damit stellt das BJ als erste Behörde in der Schweiz ein rechtsgültiges
pdf-Dokument mit digitaler Unterschrift aus.

Wichtig: Dieser elektronische, digital signierte Strafregisterauszug ist dem handunterschriebenen Papierauszug gleichgesetzt und muss ab sofort in dieser Form akzeptiert werden.

Bestellung Strafregisterauszug auf Papier
Bestellung per Internet
Jede Person kann einen sie selbst betreffenden schriftlichen Auszug aus dem Strafregister anfordern. Die Zustellung des Auszuges erfolgt normalerweise an die Wohnadresse. Eine direkte Zustellung an eine andere Adresse (z. B. Arbeitgeber) ist möglich, wenn Sie dafür ausdrücklich den Auftrag erteilen. Die Gebühr für einen Auszug beträgt CHF 20.--. Sie ist im Voraus zu entrichten (entweder online mit Postcard, Eurocard/Mastercard und Visa-Karte oder über Vorauszahlung mit Einzahlungsschein).

Bestellung am Postschalter: www.post.ch
Die Daten werden am Schalter elektronisch erfasst und dem Schweizerischen Strafregister übermittelt. Dieses stellt dem Besteller den Auszug innert weniger Arbeitstage auf dem Postweg zu. Bestellungen nehmen alle rund 2000 vernetzten Poststellen in der ganzen Schweiz während den Geschäftszeiten entgegen.

Auf dem Auszug werden Urteile wegen Verbrechen und Vergehen aufgeführt. Urteile wegen Übertretungen erscheinen nur auf dem Auszug, wenn ein Berufsverbot nach Artikel 67 StGB verhängt wurde.

Waffengesuche / Sprengstoff/Pyrotechnik

Alle Infos über Waffen und Sprengstoff/Pyrotechnik gibts auf der Website der Kantonspolizei Bern

Waffengesuche
Sprengstoff/Pyrotechnik