Bestellung Strafregisterauszug elektronisch und digital signiertBestellung Auszug mit digitaler Signatur
Der Strafregisterauszug kann beim Bundesamt für Justiz BJ als elektronisches, digital signiertes Dokument bezogen werden.
Damit stellt das BJ als erste Behörde in der Schweiz ein rechtsgültiges
pdf-Dokument mit digitaler Unterschrift aus.
Wichtig: Dieser elektronische, digital signierte Strafregisterauszug ist dem handunterschriebenen Papierauszug gleichgesetzt und muss ab sofort in dieser Form akzeptiert werden.
Bestellung Strafregisterauszug auf PapierBestellung per InternetJede Person kann einen sie selbst betreffenden schriftlichen Auszug aus dem Strafregister anfordern. Die Zustellung des Auszuges erfolgt normalerweise an die Wohnadresse. Eine direkte Zustellung an eine andere Adresse (z. B. Arbeitgeber) ist möglich, wenn Sie dafür ausdrücklich den Auftrag erteilen. Die Gebühr für einen Auszug beträgt CHF 20.--. Sie ist im Voraus zu entrichten (entweder online mit Postcard, Eurocard/Mastercard und Visa-Karte oder über Vorauszahlung mit Einzahlungsschein).
Bestellung am Postschalter: www.post.chDie Daten werden am Schalter elektronisch erfasst und dem Schweizerischen Strafregister übermittelt. Dieses stellt dem Besteller den Auszug innert weniger Arbeitstage auf dem Postweg zu. Bestellungen nehmen alle rund 2000 vernetzten Poststellen in der ganzen Schweiz während den Geschäftszeiten entgegen.
Auf dem Auszug werden Urteile wegen Verbrechen und Vergehen aufgeführt. Urteile wegen Übertretungen erscheinen nur auf dem Auszug, wenn ein
Berufsverbot nach Artikel 67 StGB verhängt wurde.