StimmmaterialDas Simmmaterial wird spätestens drei Wochen vor der Abstimmung bei den Stimmbürgerinnnen und Stimmbürgern eintreffen. Wer die Unterlagen nicht rechtzeitig erhält, kann diese bis Donnerstag, 8. März 2012, 16.30 Uhr, bei der Gemeindeschreiberei anfordern. Verlorene Stimmausweise werden innert derselben Frist ersetzt.
Der Stimmausweis für die eidgenössische Volksabstimmung gilt grundsätzlich auch für die Gemeindeabstimmung.
Stimmlokal und ÖffnungszeitenPrimarschule Oberdiessbach, Neubau (Primothek)
Sonntag, 11. März 2012, 10.00 bis 11.00 Uhr
StimmabgabeDie Stimmberechtigten können zwischen der persönlichen Stimmabgabe und der brieflichen Stimmabgabe wählen. Die Stimmabgabe mittels Stellvertretung ist nicht zugelassen.
ErgebnisDer Stimmausschuss Oberdiessbach ermittelt das Abstimmungsergebnis in der Primarschule. Am Abstimmungssonntag kann das Ergebnis unter www.oberdiessbach.ch sowie an den Anschlagkasten beim Bahnhof (Schloss-Strasse) und beim Gemeindehaus Oberdiessbach in Erfahrung gebracht werden.
RechtsmittelbelehrungBeschwerden sind innert 30 Tagen nach dem Urnengang beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen einzureichen.