Aus der Gemeindeversammlung

23.12.2010

Sitzung vom 05.12.2011

Datum:
Uhrzeit:20.00 Uhr
Ort:Aula Sekundarschule Oberdiessbach

Protokoll

Traktanden

1.Finanzplan 2012 - 2016. Orientierung und KenntnisnahmePDF 135 KB
+ Finanzplan 2012 - 2016PDF 5 MB
 
2.Voranschlag 2012. GenehmigungPDF 348 KB
+ Entwurf Voranschlag 2012PDF 4 MB
 
3.Reorganisation FeuerwehrPDF 242 KB
3.1.+ Entwurf Feuerwehrreglement (Totalrevision)PDF 244 KB
3.2.+ Entwurf Gemeindeordnung (Teilrevision)PDF 187 KB
 
4.Schulreglement. Genehmigung des ErlassesPDF 105 KB
+ Entwurf SchulreglementPDF 136 KB
 
5.Verschiedenes
 
Beschwerderecht
Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen einzureichen (Art. 63ff. Verwaltungsrechtspflegegesetz VRPG).
Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Artikel 49a Gemeindegesetz GG; Rügepflicht). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.
Teilnahme- und Stimmrecht
Alle seit drei Monaten in der Gemeinde angemeldeten Schweizerbürgerinnen und Schweizerbürger, die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben, sind zur Versammlung eingeladen.
Protokoll
Das Protokoll liegt vom 15. Dezember 2011 während 30 Tagen in der Gemeindeschreiberei öffentlich auf. Während der Auflage kann Einsprache erhoben werden. Der Gemeinderat entscheidet über die Einsprachen und genehmigt das Protokoll.
Beachten Sie auch die gemeinderätliche Botschaft im Informationsblatt Nr. 4/2011 vom November.

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